Unter dem Motto "Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr" stehen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr St. Gilgen der Bevölkerung jederzeit zur Seite, um in der Not zu helfen.
Um die sehr oft auch gefährlichen Herausforderungen meistern zu können, ist eine zeitgemäße Ausrüstung unumgänglich. Doch die Erhaltung bzw. auch die Erneuerung von Gerätschaften und Fahrzeugen ist mit großen finanziellen Aufwand verbunden. Mit jeder Ihrer Spenden unterstützen Sie die Freiwillige Feuerwehr St. Gilgen.
Der Neubau und die Sanierung unseres Feuerwehrhauses schreitet zügig voran. Ein großer Teil der Kosten wird vom Land Salzburg, dem Landesfeuerwehrverband Salzburg sowie der Gemeinde St. Gilgen getragen. Auch die Feuerwehr St. Gilgen möchte einen nicht unerheblichen Teil dazu beisteuern.
Dazu verwenden wir die Reserven, die wir bei den Veranstaltungen und Einsätze der letzten Jahre eingenommen haben. Zusätzlich führen wir eine Bausteinaktion durch, zu der wir Sie recht herzlich einladen und Sie um Ihre Unterstützung bitten!
Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie die Finanzierung
unseres neuen Feuerwehrhauses!
Als Alternative zu den Bausteinen können Sie uns auch mit einer freiwilligen Spende in der Höhe Ihrer Wahl unterstützen. Sollten Sie sich für einen Baustein entscheiden, bekommen Sie als Dankeschön eine Plakette auf unserer „Spenderwand“, die im neuen Feuerwehrhaus eingerichtet wird. In jedem Fall erhalten Sie von uns eine Bestätigung nach Erhalt der Spende zugesandt!
Herzlichen Dank für Ihre Spende!
Raiffeisenbank St. Gilgen
Verwendungszweck: Spende Feuerhaus St. Gilgen
IBAN: AT47 3505 6000 0008 6777
Bereits seit dem Jahr 2012 können Spenden an die Freiwilligen Feuerwehren von der Steuer abgesetzt werden. Seit 2017 muss die Feuerwehr alle erhaltenen Spenden dem Finanzamt melden - außer der Spender wünscht dies ausdrücklich nicht. Die Feuerwehr führt daher seit dem 1.1.2017 Aufzeichnungen über eingelangte Spenden bzw. über die Spender, damit diese Daten dem Finanzamt übermittelt werden können. Wenn der Spender eine automatische Berücksichtigung seiner Spende in seiner Arbeitnehmerveranlagung wünscht, muss er in Zukunft beim Spenden folgende Angaben der Feuerwehr bekannt geben:
Fehlt eine dieser Angaben darf die Feuerwehr dies als Erklärung betrachten, dass die Spende nicht von der Steuer abgesetzt werden soll. Bei Spenden über Erlagschein oder Onlinebanking müssen diese Daten ebenfalls angegeben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt oder auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen