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Alter: 12 yrs

Rettungsgasse

Kategorie: Information Information

seit 01.01. PFLICHT!


Ab 01.01.2012 ist die neue Rettungsgasse per Gesetz Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen.

Die Rettungsgasse gilt sobald sich ein Stau bildet, damit Rettungsfahrzeuge schneller zur Unfallstelle vorrücken können.

Die Gasse wird zwischen dem äußerst linken und dem nächstfolgenden Fahrstreifen gebildet.

Mehr infos unter:


Von: webmaster FF