Ab 01.01.2012 ist die neue Rettungsgasse per Gesetz Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen.
Die Rettungsgasse gilt sobald sich ein Stau bildet, damit Rettungsfahrzeuge schneller zur Unfallstelle vorrücken können.
Die Gasse wird zwischen dem äußerst linken und dem nächstfolgenden Fahrstreifen gebildet.
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